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Werbung wird in einer Maschine zusammengefügt zu einer Broschüre
Die Werbung, der man vertraut: Print!
10. September 2018

DSGVO

10. Juni 2018
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DSGVO steht auf Holzkötzen geschrieben, die auf einen bedruckten Papier stehen

Seit Mai gilt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung will der Gesetzgeber unter anderem die Privatsphäre der Menschen schützen und setzt hohe Hürden für eine digitale Ansprache der Zielgruppen.

Nicht betroffen von den Regelungen der Verordnung sind Print-Mailings. Hier gilt auch in Zukunft die Opt-out Regelung: Nur Kunden, die ausdrücklich erklärt haben, dass sie keine Sendungen erhalten wollen, dürfen nicht angeschrieben werden. Damit bleibt Printwerbung auch in Zukunft ein wichtiges Instrument im Marketingmix. OPT-IN/OPT-OUT: Der Begriff Opt-in kommt aus dem Englischen und leitet sich von ›to opt‹ ab – sich für etwas entscheiden. Es ist die ausdrückliche Zustimmung, bei dem die Kontaktaufnahme durch E-Mail, Telefon oder SMS explizit bestätigt werden muss.

Im Gegensatz dazu steht das Opt-out. Personalisierte Werbung (Mailings, Kataloge, Magazine etc.) darf wie bisher an Kunden, Interessenten und im Rahmen der Neukunden-Gewinnung auch an Nicht-Kunden ohne deren vorherige Einwilligung geschickt werden (Opt-Out-Regelung). Die werbliche Ansprache über andere Medien wie E-Mail, Telefon, SMS etc. bedarf ausnahmslos der vorherigen Zustimmung des Empfängers (Opt-In-Regelung).

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